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Italienischer Steuerbonus 2025 für Klimaanlagen und Wärmepumpen

Guida al Bonus condizionatori e pompe di calore 2025 – Come ottenere fino al 65% di detrazione

Im Jahr 2025 bietet Italien Steueranreize für die Installation energieeffizienter Klimaanlagen und Wärmepumpen. Dieses Programm gilt ausschließlich in Italien und ermöglicht es Eigentümern, Mietern und Unternehmen, bis zu 65 % der Kosten durch Steuerabzüge oder direkte Zuschüsse einzusparen. Relevant ist dies für alle, die in Italien wohnen oder Immobilien dort besitzen.

 

Eine konkrete Chance in Italien, Komfort und Effizienz zu steigern

Der italienische Bonus 2025 für Klimaanlagen und Wärmepumpen ist ein steuerlicher Anreiz, der diejenigen unterstützt, die effiziente und nachhaltige Systeme wählen. Ob Sommerkühlung, Winterheizung oder Warmwasserbereitung: Die Förderung ermöglicht Einsparungen von bis zu 65 % der Kosten – auch ohne Renovierungsarbeiten. Sowohl Klimaanlagen als auch Wärmepumpen können unter verschiedene Bonusarten fallen, mit spezifischen Regeln, unterschiedlichen Sätzen und klar definierten technischen Anforderungen.

Welche Boni sind 2025 verfügbar

Im Jahr 2025 stehen in Italien folgende Hauptanreize für den Kauf und die Installation von Klimaanlagen und Wärmepumpen zur Verfügung:

Italien 2025 Bonus für Klimaanlagen und Wärmepumpen – Bild zum Renovierungsbonus für Energieeffizienz

Renovierungsbonus

  • 50 % IRPEF-Abzug für Hauptwohnsitze;
  • 36 % Abzug für Zweitwohnungen oder andere Immobilien;
  • Maximal abzugsfähige Ausgaben: 96.000 € pro Einheit;
  • Gilt für Anlagen, die im Rahmen von Bauarbeiten installiert werden, auch bei kleineren Eingriffen;
  • Gültig bis zum 31. Dezember 2025.
Italien 2025 Bonus für Klimaanlagen und Wärmepumpen – Bild zum Ecobonus für hocheffiziente Anlagen

Ecobonus

  • Abzug bis zu 65 % für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz;
  • Auch ohne Renovierung gültig;
  • Betrifft den Austausch bestehender Systeme durch neue hocheffiziente Anlagen;
  • Nachweis der erzielten Energieeinsparung erforderlich;
  • Verpflichtende ENEA-Meldung innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten.
Italien 2025 Bonus für Klimaanlagen und Wärmepumpen – Bild zum Conto Termico 3.0, verwaltet vom GSE

Conto Termico 3.0 (verwaltet vom GSE)

  • Kein Steuerabzug, sondern ein direkter Zuschuss auf das Bankkonto;
  • Gilt auch für Installationen in Bestandsgebäuden;
  • Kann bis zu 65 % der Ausgaben abdecken;
  • Verfügbar für zertifizierte Wärmepumpen und Hybridsysteme.

Quellen:
Viessmann – Leitfaden Steuerabzug, Bosch – Anreize Wärmepumpen 2025, Sky TG24 – Bonus Klimaanlagen 2025

Wer ist berechtigt?

Der Bonus steht einer breiten Zielgruppe offen, auch Nicht-Eigentümern:

  • Eigentümer oder Nackteigentümer;
  • Nießbraucher oder Nutzer per Leihvertrag (Komodat);
  • Mieter;
  • Mitbewohnende Familienangehörige;
  • Umsatzsteuerpflichtige, Genossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Italien 2025 Bonus für Klimaanlagen und Wärmepumpen – Bild der Begünstigten: Eigentümer, Mieter, Familien, Unternehmen und WEGs

Wichtiger Hinweis: Der Antragsteller muss die Kosten tragen und sowohl auf Rechnungen als auch Überweisungen als Empfänger genannt sein.

Welche Anlagen sind zugelassen?

Für Klimaanlagen:

  • Nur-Kühl-Systeme;
  • Inverter-Modelle (Kühlen und Heizen);
  • Zentralisierte oder Split-Anlagen;
  • Müssen mindestens Energieeffizienzklasse A haben.
Italien 2025 Bonus für Klimaanlagen und Wärmepumpen – Bild von installierten Außengeräten

Für Wärmepumpen:

  • Luft-Luft-, Luft-Wasser- oder Geothermie-Wärmepumpen;
  • Hybridsysteme mit integrierten Kesseln;
  • Warmwasser-Wärmepumpen für Sanitärzwecke;
  • Müssen effizient und zertifiziert sein.
Italien 2025 Bonus für Klimaanlagen und Wärmepumpen – Bild von Wärmepumpen für Heizen und Kühlen

Hinweis: Alle Anlagen müssen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen.

So erhalten Sie den Bonus 2025: Dokumente, Fristen und Ablauf

Um den italienischen Bonus 2025 für Klimaanlagen und Wärmepumpen korrekt zu nutzen, müssen technische und steuerliche Vorgaben eingehalten werden. Nachfolgend ein praktischer Leitfaden:

1. Zahlung per „bonifico parlante“

Die Zahlung muss per „bonifico parlante“ erfolgen, einer speziellen italienischen Banküberweisung für Steuervergünstigungen. Sie muss enthalten:

  • den Zahlungsgrund mit rechtlichem Verweis (z. B. „Intervento agevolato ai sensi dell’art. 16-bis del DPR 917/1986“);
  • die Steuernummer des Begünstigten der Vergünstigung;
  • die Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmens, das die Arbeiten ausführt.

Für das Conto Termico 3.0 reicht eine normale Überweisung aus, sofern sie nachvollziehbar ist und mit korrekter Dokumentation begleitet wird.

2. Korrekte Rechnungsstellung

Der Abzug steht nur der Person zu, die die Kosten trägt und sowohl auf Überweisung als auch Rechnung genannt ist.

3. ENEA-Meldung (Ecobonus)

Bei Inanspruchnahme des Ecobonus ist eine Meldung an die ENEA innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten Pflicht: bonusfiscali.enea.it

4. Fristen und Auszahlung

IRPEF-Abzüge (Renovierungsbonus und Ecobonus) werden über 10 gleiche Jahresraten geltend gemacht.

Das Conto Termico 3.0 hingegen ist ein direkter Zuschuss: Die Rückerstattung erfolgt auf das Konto des Begünstigten, oft in einer einzigen Zahlung, normalerweise innerhalb von 60 Tagen bei Beträgen unter 15.000 €.

5. Kombinierbarkeit der Boni

Es ist nicht möglich, mehrere Boni für dieselbe Maßnahme zu kombinieren. Man muss sich zwischen IRPEF-Abzug (Renovierung oder Ecobonus) und Conto Termico entscheiden.

Es ist jedoch erlaubt, verschiedene Boni für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude zu kombinieren (z. B. Ecobonus für die Wärmepumpe und Renovierungsbonus für Fenster).

6. Aufzubewahrende Unterlagen

Bei Kontrollen müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Rechnungen und Überweisungsbelege;
  • Technische Unterlagen der installierten Anlage;
  • Produktdatenblätter und Zertifikate;
  • Aktualisiertes Anlagenheft;
  • ENEA-Bestätigung (für Ecobonus);
  • ggf. Bestätigungen des Installateurs.

Alle Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Italien 2025 Bonus für Klimaanlagen und Wärmepumpen – Bild von Schutzabdeckungen Box Air Klima

Technisches Zubehör: Kann es einbezogen werden?

In einigen Fällen kann die Installation technisches Zubehör wie Abdeckungen für Außengeräte, Wärmepumpen-Abdeckungen, Anti-Vibrationsstützen oder Schutzgitter umfassen. Wenn diese auf derselben Rechnung stehen, können sie in die Steuervergünstigung einbezogen werden.

Alle Details behandeln wir im nächsten Artikel!

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