Im Jahr 2025 bietet Italien Steueranreize für die Installation energieeffizienter Klimaanlagen und Wärmepumpen. Dieses Programm gilt ausschließlich in Italien und ermöglicht es Eigentümern, Mietern und Unternehmen, bis zu 65 % der Kosten durch Steuerabzüge oder direkte Zuschüsse einzusparen. Relevant ist dies für alle, die in Italien wohnen oder Immobilien dort besitzen.
Eine konkrete Chance in Italien, Komfort und Effizienz zu steigern
Der italienische Bonus 2025 für Klimaanlagen und Wärmepumpen ist ein steuerlicher Anreiz, der diejenigen unterstützt, die effiziente und nachhaltige Systeme wählen. Ob Sommerkühlung, Winterheizung oder Warmwasserbereitung: Die Förderung ermöglicht Einsparungen von bis zu 65 % der Kosten – auch ohne Renovierungsarbeiten. Sowohl Klimaanlagen als auch Wärmepumpen können unter verschiedene Bonusarten fallen, mit spezifischen Regeln, unterschiedlichen Sätzen und klar definierten technischen Anforderungen.
Welche Boni sind 2025 verfügbar
Im Jahr 2025 stehen in Italien folgende Hauptanreize für den Kauf und die Installation von Klimaanlagen und Wärmepumpen zur Verfügung:
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Renovierungsbonus
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Ecobonus
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Conto Termico 3.0 (verwaltet vom GSE)
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Quellen:
Viessmann – Leitfaden Steuerabzug, Bosch – Anreize Wärmepumpen 2025, Sky TG24 – Bonus Klimaanlagen 2025
Wer ist berechtigt?
Der Bonus steht einer breiten Zielgruppe offen, auch Nicht-Eigentümern:
- Eigentümer oder Nackteigentümer;
- Nießbraucher oder Nutzer per Leihvertrag (Komodat);
- Mieter;
- Mitbewohnende Familienangehörige;
- Umsatzsteuerpflichtige, Genossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wichtiger Hinweis: Der Antragsteller muss die Kosten tragen und sowohl auf Rechnungen als auch Überweisungen als Empfänger genannt sein.
Welche Anlagen sind zugelassen?
Für Klimaanlagen:
- Nur-Kühl-Systeme;
- Inverter-Modelle (Kühlen und Heizen);
- Zentralisierte oder Split-Anlagen;
- Müssen mindestens Energieeffizienzklasse A haben.

Für Wärmepumpen:
- Luft-Luft-, Luft-Wasser- oder Geothermie-Wärmepumpen;
- Hybridsysteme mit integrierten Kesseln;
- Warmwasser-Wärmepumpen für Sanitärzwecke;
- Müssen effizient und zertifiziert sein.

Hinweis: Alle Anlagen müssen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen.
So erhalten Sie den Bonus 2025: Dokumente, Fristen und Ablauf
Um den italienischen Bonus 2025 für Klimaanlagen und Wärmepumpen korrekt zu nutzen, müssen technische und steuerliche Vorgaben eingehalten werden. Nachfolgend ein praktischer Leitfaden:
1. Zahlung per „bonifico parlante“
Die Zahlung muss per „bonifico parlante“ erfolgen, einer speziellen italienischen Banküberweisung für Steuervergünstigungen. Sie muss enthalten:
- den Zahlungsgrund mit rechtlichem Verweis (z. B. „Intervento agevolato ai sensi dell’art. 16-bis del DPR 917/1986“);
- die Steuernummer des Begünstigten der Vergünstigung;
- die Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmens, das die Arbeiten ausführt.
Für das Conto Termico 3.0 reicht eine normale Überweisung aus, sofern sie nachvollziehbar ist und mit korrekter Dokumentation begleitet wird.
2. Korrekte Rechnungsstellung
Der Abzug steht nur der Person zu, die die Kosten trägt und sowohl auf Überweisung als auch Rechnung genannt ist.
3. ENEA-Meldung (Ecobonus)
Bei Inanspruchnahme des Ecobonus ist eine Meldung an die ENEA innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten Pflicht: bonusfiscali.enea.it
4. Fristen und Auszahlung
IRPEF-Abzüge (Renovierungsbonus und Ecobonus) werden über 10 gleiche Jahresraten geltend gemacht.
Das Conto Termico 3.0 hingegen ist ein direkter Zuschuss: Die Rückerstattung erfolgt auf das Konto des Begünstigten, oft in einer einzigen Zahlung, normalerweise innerhalb von 60 Tagen bei Beträgen unter 15.000 €.
5. Kombinierbarkeit der Boni
Es ist nicht möglich, mehrere Boni für dieselbe Maßnahme zu kombinieren. Man muss sich zwischen IRPEF-Abzug (Renovierung oder Ecobonus) und Conto Termico entscheiden.
Es ist jedoch erlaubt, verschiedene Boni für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude zu kombinieren (z. B. Ecobonus für die Wärmepumpe und Renovierungsbonus für Fenster).
6. Aufzubewahrende Unterlagen
Bei Kontrollen müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Rechnungen und Überweisungsbelege;
- Technische Unterlagen der installierten Anlage;
- Produktdatenblätter und Zertifikate;
- Aktualisiertes Anlagenheft;
- ENEA-Bestätigung (für Ecobonus);
- ggf. Bestätigungen des Installateurs.
Alle Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Technisches Zubehör: Kann es einbezogen werden?
In einigen Fällen kann die Installation technisches Zubehör wie Abdeckungen für Außengeräte, Wärmepumpen-Abdeckungen, Anti-Vibrationsstützen oder Schutzgitter umfassen. Wenn diese auf derselben Rechnung stehen, können sie in die Steuervergünstigung einbezogen werden.
Alle Details behandeln wir im nächsten Artikel!